Liebe Mitglieder,

es gibt einiges zu beachten und auch einige neue Diszipinen. Hier die wichtigsten Auszüge, kompett könnt ihr alles in der aktuellen Sportordnung nachlesen.

Infos 
01. Schutzbrillen 

Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45 und 2.5.. ff) sind Schutzbrillen aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt. Schießbrillen mit den vorgenannten Augenschutz sind erlaubt. 
Der Schutz kann durch Abdeckungen erreicht werden. Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst. 

02. Gehörschutz 

Zum Schutz vor Gehörschäden wird bei allen Wettbewerben (außer Luftdruck) beim Schießbetrieb ein Gehörschutz vorgeschrieben (In einer Halle auch für Zuschauer). Schützen ist die Verwendung eines Gehörschutzes mit eingebauten Empfangsvorrichtungen jeder Art verboten. Nicht davon betroffen sind elektronisch niveauabhängig dämmende Gehörschützer, solange diese nicht mit Funk- oder Spracheinrichtungen versehen sind. Bei Bogenwettbewerben gelten besondere Bestimmungen. Außer ärztlich verordneten Hörhilfen dürfen von den Schützen keine elektrischen oder elektronischen Geräte im Schützenstand verwendet werden. 

03. Mobiltelefone 

Während eines Wettkampfes ist Schützen, Trainern, Mannschaftsbetreuern und Zuschauern im Schützenstand und Zuschauerbereich die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten oder ähnlichen Vorrichtungen verboten. Alle Mobiltelefone müssen abgeschaltet sein.
Ausnahme Wettbewerbe Feldbogen und 3D Bogen. Nur für Notrufe! 

04. Ablage von Waffen

Erläuterung
Alle Luftdruckwaffen müssen außerhalb des Schützenstandes (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein. Zugelassen sind Sicherheitsschnüre – (mit sichtbarem Überstand an der Lademulde und an der Mündung) oder eine zugelassene Mündungsabdeckung. 
Beim NDSB gib es keine spezielle Farbzuweisung. 
KK und GK Waffen 
Zugelassen sind die Sicherheitsschnüre (vgl. Luftdruckwaffen) und Safety-Cartridge mit Randausbildung.


Auflage Teil 9. SpO ab 66 Jahre 

Teilnehmer ab Seniorenklasse III dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker hat der Schutze selbst zu stellen.
Ein Stehstuhl- oder Stehhocker ist nicht zugelassen. Die Sitzhöhe des Hockers muss wie bei einem normalen Stuhl den Körpermaßen des Schützen, angepasst sein. Der Hocker muss mit mindestens 3 Füßen ausgestattet sein. Die Stabilität und Unfallsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein. Hockermaße siehe Tabelle Teil 10. Die Stärke der Sitzpolster darf max. 10 mm im zusammengedrückten Zustand betragen.
Die Sitzflache muss waagerecht sein. Die Fußsohlen müssen vollflächig den Boden berühren – Ausnahme Behinderte mit entsprechendem Eintrag.

Auflage Teil 9. SpO Jünger 66 Jahre 

Die Hilfsmitteleinträge der Behindertenklassen AB1/AB2 keine Gültigkeit mehr haben. 
Das bedeutet, dass die Sportler, die nach AB1/AB2 klassifiziert worden sind wie Nichtbehinderte zu behandeln sind.
In Fällen, in denen der AB1/AB2 SportlerIn einen Nachweis* der Notwendigkeit eines Hockers erbringt, kann der Hocker bei den Auflagewettbewerben weiterverwendet werden.
In diesen Fällen reicht der SportlerIn seinen grünen Hilfsmittelausweis mit den Kopien der Nachweise über den LV beim DSB zur Erweiterung speziell für die Auflagedisziplin ein.
Bei Neuklassifizierungen ist eine Kopie dieser Gutachten dem Klassifizierer vorzulegen.

*Nachweise sind:

  • Eintrag von G/aG im Versorgungsamtsausweis
  • Bescheinigung eines Orthopäden
  • Bescheinigung eines Neurologen